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Die größte Ehre, die man einem Menschen
antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.

Matthias Claudius

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Wenn man einem
Menschen trauen kann,
erübrigt sich ein Vertrag.
Wenn man ihm nicht
trauen kann, ist ein Vertrag
nutzlos.

Jean Paul Getty

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Die Freiheit ist wie das Meer:
Die einzelnen Wogen vermögen nicht viel,
aber die Kraft der Brandung ist unwiderstehlich.

Václav Havel

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Die größten Menschen sind jene,
die anderen Hoffnung geben können.

Jean Jaurès

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Willkommen auf der Webseite Berufsbetreuer Niederrhein. Berufsbetreuer sind Personen, die in Deutschland rechtliche Betreuungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit durchführen. Berufsbetreuer wird man in erster Linie dadurch, dass man vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es keine geeigneten Angehörigen gibt, die sich um die Betreuung einer Person kümmern können. Meist wird die Betreuung auf Anregung dritter Parteien wie Hausarzt oder entfernt lebende Verwandte eingeleitet. Nicht nur überforderte Angehörige, besorgte Nachbarn oder Freunde bestellen einen Betreuer ein, gelegentlich machen dies die Betroffenen sogar selbst, wenn zum Beispiel eine Demenz naht oder Altersschwäche die Handlungsfähigkeit zu stark einschränkt.

Betreuung heißt, dass ein Betreuer die Angelegenheiten eines Erwachsenen ganz oder teilweise für ihn regelt, weil dieser aufgrund einer Krankheit oder Behinderung sich nicht selbst angemessen darum kümmern kann. Dabei bleibt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten erhalten, Entscheidungen über Ehe und Testament trifft der Betreute weiterhin selbst. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Eingriffen muss das Betreuungsgericht zustimmen, zudem muss der Betreuer dem Gericht Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen. Betreuung gibt es nur bei Erwachsenen, bei Minderjährigen kommt es zu einer Pflegschaft.

Rechtliche Betreuer müssen Entscheidungen in verschiedensten Lebensgebieten treffen – von den Finanzen bis zur medizinischen Versorgung ihrer Klienten. Dafür brauchen sie die entsprechende Expertise. Berufsbetreuer kommen in der Regel dann zum Einsatz, wenn der Fall für Laien  – zum Beispiel Angehörige – zu komplex wird. Die grundlegenden Kompetenzen sind daher wie folgt zusammengesetzt:

  • Betreuungs-, Sozial- und Zivilrecht
  • Medizin
  • Psychologie
  • Buchführung
  • Schriftverkehr mit Behörden und Ärzten